Gutachten

Als fortgebildeter Gutachter der DGPro erstelle ich Gutachten für Gerichte. Gutachten werden von mir nur auf Anforderung durch ein Gericht angefertigt. Es bestehen besondere Erfahrungen im Bereich von Sozialgerichtsfragen.

 

Sogenannte Parteiengutachten für Patienten (auch Privatgutachten genannt) werden nicht angenommen. Es wird gebeten, auf Anfragen zu verzichten.

 

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